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Die Sportplatzordnung


Den Fußballmannschaften der DJK Abenberg stehen zur Ausübung ihres Sports zwei Fußballplätze zur Verfügung. Für die Benutzung der beiden Plätze gilt folgende Sportplatzordnung.

Sportplatzordnung der DJK Abenberg e. V.

 

Verantwortlich für die Freigabe des A-Platzes sind folgende Personen:

1. Platzwart
2. der Fussballabteilungsleiter oder sein Stellvertreter
3. der 1. und 2. Vorstand

 

Adresse

djk abg 08

DJK Abenberg e.V.
Asbacher Weg 5, 91183 Abenberg

09178/5238
info@djk-abenberg.de
Mittwoch: 18.00 - 19.00 Uhr

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