Beitritt und Satzung

Möchten Sie der DJK Abenberg e.V. beitreten?

Sie finden die benötigten Dokumente im "Download-Bereich".
Bitte füllen Sie alle drei Dokumente aus, unterschreiben Sie diese und bringen Sie bei der Geschäftsstelle vorbei oder senden Sie sie per Post / Fax an:

Geschäftsstelle DJK Abenberg e. V.
Asbacher Weg 5
91183 Abenberg
Telefon: 09178/5238 (Anrufbeantworter)

Bitte haben Sie Verständnis, dass der Antrag per E-Mail von uns nicht angenommen werden kann.

Was ist der Verein DJK Abenberg e. V.?

Der Verein „Deutsche Jugendkraft Abenberg e.V.“ wurde am 11. Mai 1958 wiedergegründet als Rechtsnachfolger des 1933 durch die NS-Behörden aufgelösten Vereins DJK Abenberg.

Der  Verein  ist  Mitglied  des  Bayerischen  Landes-Sportverbandes  e.  V.  (BLSV), sowie des DJK-Diözesanverbandes, des katholischen Sportverbandes  der  Diözese  Eichstätt. Der DJK Abenberg e.V. ist ökumenisch offen. Die Vereinsfarben sind gelb und schwarz.

Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports sowie die Förderung von Kunst und Kultur.

Der DJK Abenberg e.V. will sachgerechten Sport ermöglichen, die Gemeinschaft pflegen und der gesamtmenschlichen Entfaltung nach der Botschaft Christi dienen. Er vertritt das Anliegen des Sports in Kirche und Gesellschaft. Der DJK Abenberg e.V. dient der Förderung von Kunst und Kultur, der Erhaltung der  Blasmusik  sowie  der  Pflege  des  damit  verbundenen  heimatlichen  Brauchtums.

 

Diesen Zielen dienen insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Er  fördert  Leistungs-  und  Breitensport,  Erziehung  und  Bildung,  Sportethos und Lebensgestaltung aus dem Glauben.
  2. Er dient seinen Mitgliedern, indem er ihren Sport fördert, ihnen Lehr- und Bildungsarbeit anbietet und ihre Anliegen in der Öffentlichkeit vertritt.
  3.  Er  vertritt  das  Anliegen  des  Sports  in  den  katholischen  Organisationen  und Einrichtungen der Pfarrgemeinde bzw. der Diözese Eichstätt und bietet dort seine Hilfe an.
  4. Er fördert den Sport und arbeitet mit dessen Verbänden und Institutionen zusammen.
  5. Er fördert die Aus- und Fortbildung von Musikern und Jungmusikern.
  6. Er unterstützt die musikalische (fachliche) Jugendarbeit und die überfachliche Jugendpflege der eigenen Nachwuchsorganisation.
  7. Er führt Konzerte und sonstige kulturelle Veranstaltungen durch.
  8. Er nimmt an Wertungs- und Kritikspielen teil.
  9. Er gestaltet das öffentliche Leben in der Gemeinde mit durch die Mitwirkung an Veranstaltungen kultureller Art.
  10. Er  fördert  internationale  Begegnungen  zum  Zwecke  des  kulturellen  Austauschs.
  11. Er ist bereit, Aufgaben in Kirche und Gesellschaft verantwortlich mit zu tragen.


Hier die vollständige Vereinssatzung des DJK Abenberg e. V. zum Stand vom 12. November 2022