Sportplatzordnung

Den Fußballmannschaften der DJK Abenberg stehen zur Ausübung ihres Sports zwei Fußballplätze zur Verfügung. Für die Benutzung der beiden Plätze gilt folgende Sportplatzordnung.

Sportplatzordnung der DJK Abenberg e. V.

 

Verantwortlich für die Freigabe des A-Platzes sind folgende Personen:

1. Platzwart
2. der Fussballabteilungsleiter oder sein Stellvertreter
3. der 1. und 2. Vorstand