Beitritt und Satzung
Beitragsordnung der DJK Abenberg
Gemäß einstimmigem Beschluss durch die Jahreshauptversammlung vom 10.11.2017 tritt nachfolgende Beitragsordnung zum 1. Januar 2018 in Kraft
Zum Beitragsspiegel der Beitragsordnung
§ 1 Begründung
Zur Erfüllung seiner Aufgaben, Finanzierung der Logistik und Erhaltung der Anlagen erhebt der Verein Mitgliedsbeiträge. Grundlage hierfür ist diese Beitragsordnung, welche sich auf die jeweilige Satzung beruft. Fallen zusätzliche Belastungen aufgrund von besonderen Aufgaben an, ist der Verein berechtigt die Mitglieder gesondert zu belasten.
§ 2 Aufnahmegebühr
Wird nicht erhoben.
§ 3 Beitragsübersicht
Der separate Beitragsspiegel weist die Beträge der einzelnen Personengruppen aus. Auf Beitragsermäßigung haben Anspruch: Schüler, Studenten, Freiwilliges soziales Jahr Leistende, Auszubildende und Arbeitslosengeld II (Hartz-IV)-Empfänger.
Mitglieder, die kein eigenes Einkommen haben, können gegen Vorlage einer Bescheinigung bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei gestellt werden, wenn beide Eltern Mitglieder der DJK Abenberg sind.
Der Familienbeitrag beinhaltet ein Paar (verheiratet oder zusammen lebend) mit Kindern bis 18 Jahre, wobei die Kinder beitragsfrei sind. Bei Alleinstehenden mit Kindern bis 18 Jahre halbiert sich der Familienbeitrag nach Beantragung. Teilnehmer am Mutter-Kind-Turnen mit Kindern bis einschließlich 6 Jahre leisten einen Erwachsenenbeitrag. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Genehmigung zur Beitragsbefreiung aus anderen Gründen obliegt dem Vorstand.
§ 4 Fälligkeit
Die Beiträge werden jeweils zum 15. der Monate März und August des laufenden Jahres abgebucht. Der Verein ist berechtigt, anfallende Rückgabeentgelte an die säumigen Zahler weiter zu geben. Außerdem werden nach zwei Erinnerungen Mahnkosten in Höhe von 5,00 € zusätzlich fällig.
§ 5 Regeln
Ermäßigungsansprüche sind von den betreffenden Mitgliedern nachzuweisen.
Liegt bis zum 31.01. des Jahres dieser Nachweis nicht vor, wird der volle Beitrag gemäß Beitragsspiegel abgebucht. Der Ermäßigungsgrund ist jedes Jahr neu zu erbringen. Alleinstehende haben bitte die Ermäßigung des Familienbeitrages separat zu beantragen.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, das Beitragsgefüge regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge auf der jeweiligen Jahreshauptversammlung zur Abstimmung zu stellen. Sollten Beiträge der Umsatzsteuer unterliegen, ist der Verein berechtigt, diese Erhöhung an die Mitglieder weiter zu geben.
§ 6 Arbeitsdienste
Grundsätzlich besteht für alle aktiven Mitglieder die Pflicht zu Arbeitsdiensten, die Freiwilligkeit wird aber ehrenhalber für den Verein vorausgesetzt.
Derzeit verzichtet der Hauptverein auf die Ableistung von Pflichtstunden und Ersatzleistungen; den Abteilungen bleibt es vorbehalten, über solche Maßnahmen zu entscheiden.
§ 7 Rechtsgültigkeit
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung des 01. Januar 2018 in Kraft.
Abenberg 10.11.2007
DJK Abenberg e.V.
Der Vorstand